Und weiter mit der Dissertation

Betrachte 15 Posts - 31 bis 45 (von insgesamt 48)
  • Author
    Artikel
  • #4296
    Wortzauberin
    Gast

    http://de.wikipedia.org/wiki/Rabulistik

    „Rabulistik (von lateinisch rabere „toben“ bzw. rabula „marktschreierischer Advokat“) ist ein abwertender Begriff in der Bildungssprache für rhetorische „Spitzfindigkeiten“ oder „Wortklauberei“. Als Rabulist wird laut Duden jemand bezeichnet, der in „spitzfindiger, kleinlicher, rechthaberischer Weise argumentiert und dabei oft den wahren Sachverhalt verdreht“.

    Die Rabulistik dient dazu, in einer Diskussion unabhängig von der Richtigkeit der eigenen Position recht zu behalten. Erreicht wird dies durch Sophismen, verdeckte Fehlschlüsse und andere rhetorische Tricks wie das Einbringen diskussionsferner Aspekte, semantische Verschiebungen, etc. Die Grenzen zur Täuschung, Irreführung und Lüge sind dabei fließend. Die Rabulistik kann als Teilgebiet der Eristik oder der Rhetorik betrachtet werden.“

    #4297
    katharina
    Gast

    „Die Rabulistik dient dazu, in einer Diskussion unabhängig von der Richtigkeit der eigenen Position recht zu behalten.“

    und nochmal: DAS IST NICHT MEINE/UNSERE POSITION. unsere begründungen beziehen sich immer auf die wissenschafltiche arbeit, die dissertation von dr. modrow (der immer noch den doktor trägt, der noch immer für diese arbeit den doktor bekommen hat!),die noch immer so besteht. die noch jeder öffentlich lesen kann.

    #4298
    katharina
    Gast

    es geht nicht um recht oder nicht recht haben.

    #4299
    Katharina
    Gast

    „anscheinend ist ja nicht alles geklärt oder erklärt worden. ein redebedarf scheint doch vorhanden zu sein (und wenn ich mir die vielen beiträge anschaue, geht dieser nicht nur von uns aus), schließlich antworten wir auf gestellte fragen oder erklären etwas nochmal.“
    anscheinend ist ja nicht alles geklärt oder erklärt worden. ein redebedarf scheint doch vorhanden zu sein (und wenn ich mir die vielen beiträge anschaue, geht dieser nicht nur von uns aus), schließlich antworten wir auf gestellte fragen oder erklären etwas nochmal.

    Redebedarf hat wohl vor allem WG. Oder ?
    Erklären…. Lese eher „Geschwafel“! Pardon, aber so kommt’s bei mir an!

    #4300
    Wortzauberin
    Gast

    Katharina, komm mal in den Sandkasten, da wird heute geschlumpft! 😉

    #4302
    Katharina
    Gast

    Hui, bin schon da! Wollte eh in den Sandkasten!
    Oder hast Du die andere Katharina angesprochen ?
    Auch das wäre super…! Ich jedenfalls bin dabei!

    #4304
    hansgeorg
    Gast

    Hey

    Hier mal etwas zu einem „forensischen Gutachten“.

    Die Gutachterin wird auch in der Dissertation von „Jan-Hendrik Modrow“ als Quelle (Gunrebe et al, 2011) benannt.

    „…, ist die Analytik kodierender Bereiche tierischen Ursprungs gestattet. Entsprechend lassen sich so z.B. Prädispostionen für eine bestimmte Stellungsfähigkeit beim Hund (Ertel, et al., 2013) oder genetische Eigenarten verschiedener Hunderassen detektieren (Gunreben, et al., 2011).

    Im Folgenden wird der Fokus auf der Analyse von DNA tierischen Ursprungs gelegt:
    (Jan-Hendrik Modrow, Juli 2014)“

    Nun solltet ihr ganz besonders auf die Prozent % Angaben des Gutachtens achten und wie sie das Gericht gewertet hat.

    „www.mittelbayrische.de

    Kampf um angeblichen Kampfhund

    Nun wurden weitere Untersuchungen von der Behörde wie von den Halterinnen in die Wege geleitet. Vor dem Verwaltungsgericht trafen jetzt zwei Gutachter aufeinander, die zu zwei unterschiedlichen Ergebnissen kamen.

    Bärbel Gunreben hatte nach einer Blutprobe des Tieres ein DNA-Gutachten erstellt und mit Datenbanken reinrassiger Hundepopulationen verglichen. Ihr Ergebnis lautete: Aaron ist zu 94% ein American Staffordshire Terrier.

    Das Gericht entschied jedoch zugunsten der Hundehalterinnen und hob den Bescheid der Stadt auf. Eine Gutachterin habe Aaron „nicht zu 100% “ der Kategorie I zuordnen können. Der andere Gutachter habe dies definitiv ausgeschlossen. „Wir gehen davon aus“, so die Vorsitzende Richterin, „dass er zur (weniger gefährlichen) Kategorie II gehört. Man hätte bei diesem Hund nicht die Abgabe verlangen, sondern die Halterin auffordern müssen, nachzuweisen, dass der Hund nicht gesteigert aggressiv ist.“ Das habe inzwischen der Sachverständige Breitsamer nachgeholt. Aaron darf also bleiben.“

    Wir sollten kurz mal innehalten und uns auf der Zunge zergehen lassen, das ein Hund, (Aron) bei einer DNA-Analyse von 94% nicht eindeutig einer Rasse hier American Staffordshire Terrier zugeordnet werden konnte.

    Aber nach Ertel’schen Fantasieangaben will man die Stellungsfähigkeit der angeblich „vererbten Rudelstellungen“ bei nur 89% auf zwei Stell(ung)en angeben können.

    Dies wirft kein gutes Licht auf Herrn „Dr. Jan-Hendrik Modrow“, im Umgang mit der angeblichen Stellungfähigkeit von Hunden, in dessen Dissertation.

    Es wird immer absurder!

    Ein Individuum, hier Aron kann laut Gericht durch ein wissenschaftlichem Gutachten, nicht eindeutig mit 94%, einer Rasse (American Stafordshire Terrier) durch DNA-Analyse zugeordnet werden, da 100% Rassereinheit erwartet wurden.

    Nun, soll laut Analyse von Herrn Dr. J. H. Modrow genetisch die Prädisposition der Stellungsfähigkeit von Hunden, die 2 Stellungen alternativ als möglichen Treffer beschreiben, dass äußerst komplexeres System der Sozialstruktur von Hunden belegen.

    Mit anderen Worten, individuelle Zuordnung zu einer Rasse geht nicht, aber die angebliche Stellungsfähigkeit, für die es überhaupt keine wissenschaftlichen Belege gibt, also die Sozialstruktur, will Herr Dr. j. H. Modrow auf einer nicht vorhandenen wissenschaftlichen Grundlage, bestimmen können.

    „Gott würfelt nicht (Albert Einstein)“ andere scheinbar schon.

    #4317
    Arotan
    Gast

    dazu muss man aber auch wissen was Kategorie I, II und III Bedeutet (wäre also nett wenn sie das dazu schreiben könnten) und was genau in der Begründung des Urteils stand(hier wäre auch die Fallnummer oder ein link zu dem Urteil ganz hilfreich). ich glaube aber das ein Gerichtsurteil nicht mit einer Forschungsarbeit zu vergleichen ist. Da vor Gericht ja bekanntermaßen ganz andere Rahmen Bedingungen gelten als bei der Forschung, wie z.B. stützen sich Richter auf juristischegrundlagen und nicht auf Naturwissenschafftlichegrundlagen.
    ich meine glauben sie ernsthaft das beispielsweiße jedes Medikament zu 100% wirksam ist oder ungefährlich. Ich würde sogar Fast soweit gehen das in der Welt der Wissenschaft nichts zu 100% geklärt oder belegbar ist, also zumindest nicht Praktisch. Deshalb gibt es doch so etwas wie Signifikanz. Das man nämlich sagen kann: oh Hier weicht etwas soweit von dem Zufallsergebniss ab hier könnte eine gesetztmäßigkeit dahinterstecken.
    so das Zufalls Ergebniss ligt hier bei 28,57%, wenn sie wollen kann ich das auch nochmal vorrechnen, das Ergebniss der Analyse liegt bei 89% und das ist schon eine ziemlich große Abweichung wie ich finde. Und sollte daher näher untersucht werden.

    #4341
    katharina
    Gast

    hansgeorg schrieb:

    „Eine Gutachterin habe Aaron „nicht zu 100% “ der Kategorie I zuordnen können.“

    wie ist das denn geregelt, ab wann gilt die kategorie I und wann die katrgorie II. muss es zu 100% übereinstimmen? dass ist doch hier relevant. richter, staatsanwälte, im allgemeinen jursiten, halten sich an gesetze, normen, die festgelegt worden sind. also hier wurde festgelegt, ab wann ein hund kat I ist und ab wann ein hund kat II ist. leider konnte ich dazu nichts finden.
    man kann nicht nachvollziehen, warum dieser hund nicht zu 100% einer rasse (in dem fall American Staffordshire Terrie) zugeordnet worden ist. dafür benötigt man das komplette urteil plus gutachten. wobei die gutachten noch wichtiger wären. haben sie vielleicht dazu noch näherere informationen?

    #4364
    hansgeorg
    Gast

    Hey

    „17. Januar 2015 at 16:56 #4317 Antwort

    Arotan

    dazu muss man aber auch wissen was Kategorie I, II und III Bedeutet (wäre also nett wenn sie das dazu schreiben könnten) und was genau in der Begründung des Urteils stand(hier wäre auch die Fallnummer oder ein link zu dem Urteil ganz hilfreich). ich glaube aber das ein Gerichtsurteil nicht mit einer Forschungsarbeit zu vergleichen ist. Da vor Gericht ja bekanntermaßen ganz andere Rahmen Bedingungen gelten als bei der Forschung, wie z.B. stützen sich Richter auf juristischegrundlagen und nicht auf Naturwissenschafftlichegrundlagen.“

    Zunächst stützen sich Gerichte auf juristisch relevante Daten und Fakten, zu denen alle zugelassenen Gutachten gehören können.
    Somit ist es nicht mehr als logisch, dass naturwissenschaftliche Gutachten justiziable sind, oder anders, einer richterlichen Entscheidungsfindung dienen.

    Nun da jedes Bundesland seine eigene Gefahrenabwehrverordnung erstellt, gibt es keine einheitlichen gültigen Kategorien, da musst du dich schon selbst bemühen das herauszufinden.

    Ach ja, die Zugehörigkeit zu einer Kategorie ist für unser Thema nicht relevant und hat keine Bedeutung.

    „17. Januar 2015 at 16:56 #4317 Antwort

    Arotan

    ich meine glauben sie ernsthaft das beispielsweiße jedes Medikament zu 100% wirksam ist oder ungefährlich. Ich würde sogar Fast soweit gehen das in der Welt der Wissenschaft nichts zu 100% geklärt oder belegbar ist, also zumindest nicht Praktisch.“

    Nun, bei einem Medikament gibt es die Möglichkeiten es wirkt, oder auch nicht, gilt für Nebenwirkung in ähnlicher Weise.

    Prozente haben da statistische Bedeutung (Wahrscheinlichkeitsrechnung), wenn sie auf die Population bezogen sind.

    Nun bleiben wir beim Thema, da spielen absolute Prozentzahlen eine untergeordnete Rolle, warum das so ist, zeigt eine ganz einfache Logik, ich komme darauf zurück.

    „17. Januar 2015 at 16:56 #4317 Antwort

    Arotan

    Deshalb gibt es doch so etwas wie Signifikanz. Das man nämlich sagen kann: oh Hier weicht etwas soweit von dem Zufallsergebniss ab hier könnte eine gesetztmäßigkeit dahinterstecken.“

    Nun, Zufall und Signifikanz ist ja auch nicht das Problem, sondern das Schlussfolgern, wenn es aus falschen Daten und Fakten hervorgeht.

    „17. Januar 2015 at 16:56 #4317 Antwort

    Arotan

    so das Zufalls Ergebniss ligt hier bei 28,57%, wenn sie wollen kann ich das auch nochmal vorrechnen, das Ergebniss der Analyse liegt bei 89% und das ist schon eine ziemlich große Abweichung wie ich finde. Und sollte daher näher untersucht werden.

    Nur zu, ich lasse mich gerne eines besseren Belehren.

    #4365
    Arotan
    Gast

    zu:“Nun da jedes Bundesland seine eigene Gefahrenabwehrverordnung erstellt, gibt es keine einheitlichen gültigen Kategorien, da musst du dich schon selbst bemühen das herauszufinden.“

    tut mir leid falls du hier das als Argument anführen willst musst du schon dafür sorgen das ich es auch überprüfen kann. Du hast ja noch nicht mal gesagt in welchem Bundesland das Urteil geschprochen wurde und auch nicht in welchem Zeitraum es gefallen ist.

    zu:“Ach ja, die Zugehörigkeit zu einer Kategorie ist für unser Thema nicht relevant und hat keine Bedeutung.“
    nein das nicht trotzdem ist es wichtig wie sie difiniert ist. Falls z.B. die Kategorie I so diefiniert ist das zu 100% ein Rassennachweiß erbracht werden muss damit der Hund in diese Kategorie falle, dann ist es klar das die Richterin so geurteilt hat.

    zu:“Nun, bei einem Medikament gibt es die Möglichkeiten es wirkt, oder auch nicht, gilt für Nebenwirkung in ähnlicher Weise.

    Prozente haben da statistische Bedeutung (Wahrscheinlichkeitsrechnung), wenn sie auf die Population bezogen sind.“ Die Prozentzahlen sind bei der verhaltensanalyse auf eine population bezogen. und bei Medikamenten werden sie nie eine 100% garantierte wirkung finden.

    zu: „Nun bleiben wir beim Thema, da spielen absolute Prozentzahlen eine untergeordnete Rolle, warum das so ist, zeigt eine ganz einfache Logik, ich komme darauf zurück.“ wenn das so ist in wie fern war dann ihr beischpiel hilfreich

    zu:“Nun, Zufall und Signifikanz ist ja auch nicht das Problem, sondern das Schlussfolgern, wenn es aus falschen Daten und Fakten hervorgeht.“ wie kommen sie darauf?

    also gut die Analyse insofern sie auf zufall beruht wäre mit folgenden vorgehen vergleichbar: man hat eine Urne wo sechs schwarze und eine weiße kugel drinne sind man will nun jetzt die warscheinlichkeit dafür herrausfinden das man die weiße kugel durch zufall zieht man hat dafür zwei versuche und muss die als erstes gezogene Kugel nich zurücklegen. Es handelt sich also um ein 2 Stufiges Zufallsexpiriment ohne zurücklegen. Falls es nicht klar geworden ist die weiße Kugel symbolisiert hier die Stellung des Hundes die von den Tierärtzten ermittelt werden wurde oder wird.
    Warscheinlichkeit das man mit zwei mal ziehen die weiße Kugel zieht
    Stufe 1
    1/7 warscheinlichkeit die weiße Kugel zu ziehen Fall a)
    6/7 warscheinlichkeit eine schwarze Kugel zu ziehen Fall b)

    Stufe 2
    Fall a)
    Falls man in der ersten Stufe schon die weiße Kugel gezogen hat ist es nun mit einer wascheinlichkeit von 1 gegeben das man mit dem 2 mal Ziehen mindesten eine weiße Kugel zieht.

    Fall b)
    man hat nun die Möglichkeit beim zweiten ziehen die weiße Kugel zu erwischen und zwar mit 1/6 Warscheinlichkeit.

    Man Rechnet also 1/7*1+6/7*1/6= 0,28571
    das entspricht 28,571%

    #4366
    hansgeorg
    Gast

    Hey

    „18. Januar 2015 at 16:13 #4365 Antwort

    Arotan

    zu:”Nun da jedes Bundesland seine eigene Gefahrenabwehrverordnung erstellt, gibt es keine einheitlichen gültigen Kategorien, da musst du dich schon selbst bemühen das herauszufinden.”

    tut mir leid falls du hier das als Argument anführen willst musst du schon dafür sorgen das ich es auch überprüfen kann. Du hast ja noch nicht mal gesagt in welchem Bundesland das Urteil geschprochen wurde und auch nicht in welchem Zeitraum es gefallen ist.“

    Tut mir sehr leid, aber wenn du die Dissertation genauso wenig aufmerksam liest, wie das was ich hier an Text schreibe, dann gute Nacht Marie.

    Daher empfehle ich dir schau, mal genau hin, dann wirst du auch das Bundesland herausfinden.

    Viel Spaß beim aufmerksameren lesen.

    #4367
    hansgeorg
    Gast

    Hey

    „18. Januar 2015 at 16:13 #4365 Antwort

    Arotan

    zu: “Nun bleiben wir beim Thema, da spielen absolute Prozentzahlen eine untergeordnete Rolle, warum das so ist, zeigt eine ganz einfache Logik, ich komme darauf zurück.” wenn das so ist in wie fern war dann ihr beischpiel hilfreich

    zu:”Nun, Zufall und Signifikanz ist ja auch nicht das Problem, sondern das Schlussfolgern, wenn es aus falschen Daten und Fakten hervorgeht.” wie kommen sie darauf?

    also gut die Analyse insofern sie auf zufall beruht wäre mit folgenden vorgehen vergleichbar: man hat eine Urne wo sechs schwarze und eine weiße kugel drinne sind man will nun jetzt die warscheinlichkeit dafür herrausfinden das man die weiße kugel durch zufall zieht man hat dafür zwei versuche und muss die als erstes gezogene Kugel nich zurücklegen. Es handelt sich also um ein 2 Stufiges Zufallsexpiriment ohne zurücklegen. Falls es nicht klar geworden ist die weiße Kugel symbolisiert hier die Stellung des Hundes die von den Tierärtzten ermittelt werden wurde oder wird.
    Warscheinlichkeit das man mit zwei mal ziehen die weiße Kugel zieht
    Stufe 1
    1/7 warscheinlichkeit die weiße Kugel zu ziehen Fall a)
    6/7 warscheinlichkeit eine schwarze Kugel zu ziehen Fall b)

    Stufe 2
    Fall a)
    Falls man in der ersten Stufe schon die weiße Kugel gezogen hat ist es nun mit einer wascheinlichkeit von 1 gegeben das man mit dem 2 mal Ziehen mindesten eine weiße Kugel zieht.

    Fall b)
    man hat nun die Möglichkeit beim zweiten ziehen die weiße Kugel zu erwischen und zwar mit 1/6 Warscheinlichkeit.

    Man Rechnet also 1/7*1+6/7*1/6= 0,28571
    das entspricht 28,571%“

    Du solltest uns mit diesen Beispielen, die du im Internet locker findest, um interessierten die Wahrscheinlichkeitsrechnung näher zu bringen, verschonen.

    Bleib mal schön beim Thema und erkläre mal wie die angeblich 89% der ebenfalls angeblichen Stellungsfähigkeit statistisch berechnet wurde. Dann können wir uns weiter unterhalten.

    #4370
    katharina
    Gast

    hansgeorg:

    frage den autor wie er auf die 89% gekommen ist oder noch besser: lies es in der arbeit nach, wenn du es nicht verstehst, kann es dir der autor sicherlich erklären. wenn du behauptest, er hätte nicht nach „wissenschaftlichen grundlagen“ seine arbeit verfasst, dann wende dich an den autor oder noch besser an die universität.

    kleiner tipp noch von mir: nimm dir einen guten anwalt.

    #4371
    Ungerudelt
    Gast

    Zitat katharina: „……….wenn du behauptest, er hätte nicht nach “wissenschaftlichen grundlagen” seine arbeit verfasst…“

    Woran (an wen) erinnert mich bloss der Satzbau…..gg……..

Betrachte 15 Posts - 31 bis 45 (von insgesamt 48)
  • Du musst eingeloggt sein, um eine Antwort zu schreiben.