Und weiter mit der Dissertation

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  • #4372
    Gaby
    Gast

    @Ungerudelt. Kommt mir auch bekannt vor, wirkt .eu/BE-infiziert.

    Allein schon dieser Satz “ Entsprechend lassen sich so z.B. Prädispostionen für eine bestimmte Stellungsfähigkeit beim Hund (Ertel, et al., 2013)“ ist so was von weit weg von „lässt sich eine bestimmte Stellung beim Hund“ vorhersagen, da ist es mir dann schlussendlich egal, ob dieser nun mit 15%, 66% oder 89% prädisponiert für seine „Fähigkeit“ ist, eine bestimmte Stellung (oder gar zwei, dann bitte die Prozentwerte halbieren) einzunehmen. Genauso kann man Hunde in A- und B-Typen einteilen und den Grad ihrer Extro- oder Introvertiertheit auf einer Skala bemessen. Ist doch absolut nichts Neues.

    Ertels Vorhersagen sind nur Ein“schätzungen“, genauso wie die Hunde gegen“geschätzt“ werden, sicher ist da mal gar nichts, obwohl sie das laut eigener Kundgebung so verkauft. Schon mal ein bisschen über diese Wortwahl nachgedacht?

    #4373
    Wortzauberin
    Gast

    Ausdruck ist halt nicht so weit entfernt von Stellung 😉

    #4377
    hansgeorg
    Gast

    Hey

    „18. Januar 2015 at 0:43 #4341 Antwort

    katharina

    hansgeorg schrieb:

    “Eine Gutachterin habe Aaron „nicht zu 100% “ der Kategorie I zuordnen können.”

    wie ist das denn geregelt, ab wann gilt die kategorie I und wann die katrgorie II. muss es zu 100% übereinstimmen? dass ist doch hier relevant. richter, staatsanwälte, im allgemeinen jursiten, halten sich an gesetze, normen, die festgelegt worden sind. also hier wurde festgelegt, ab wann ein hund kat I ist und ab wann ein hund kat II ist. leider konnte ich dazu nichts finden.
    man kann nicht nachvollziehen, warum dieser hund nicht zu 100% einer rasse (in dem fall American Staffordshire Terrie) zugeordnet worden ist. dafür benötigt man das komplette urteil plus gutachten. wobei die gutachten noch wichtiger wären. haben sie vielleicht dazu noch näherere informationen?“

    Wie ich schon anmerkte die Kategorien sind nicht relevant, sondern ob der Hund zu einer der unten aufgeführten Rassen von 1 – 5 gehört.

    „Bei den folgenden Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird die Eigenschaft als Kampfhunde stets vermutet:

    Hunde der Liste 1 / Kategorie I

    1. Pit-Bull
    2. Bandog
    3. American Staffordshire Terrier
    4. Staffordshire Bullterrier
    5. Tosa-Inu.“

    Worum es geht ist viel einfacher, als viel unbedarft glauben mögen, Stichwort: „Glauben“

    Das Gericht glaubt, dass eine Rasse zu 100% bestimmt/zugeordnet werden kann.

    Die vRS’ler Glauben das die angeblich „vererbten Rudelstellungen“ (Stellungsfähigkeit) zu 89% bestimmt werden kann.

    Beides glauben, da sie nicht wissen, so einfach ist das.

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