§ 11 Tierschutzgesetz

  • Dieses Thema hat 20 Antworten und 2 Stimmen, und wurde zuletzt aktualisiert Vor 9 Jahre, 3 Monaten von Wortzauberin.
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  • #3324
    Astrid Dechert
    Gast

    Ich beginne mit einem Zitat von danny danzer, 03.12.14 bei Maja Nowak über RS: „…sollte ihr Hund nicht sofort zu ihnen kommen, wenn sie ihn rufen, beachten sie ihn zwei Wochen nicht. Tun sie ihm nichts. Füttern sie ihn gut und immer an der gleichen Stelle. Reden sie ihm nicht gut zu … Der Hund merkt, dass da was nicht stimmt.“
    IGNORIEREN
    so hieß es auch bei den Workshops der Rudelstellung: „den Hund nicht beachten, nicht mit ihm reden, nicht eingreifen, keinen Blickkontakt….“

    § 1 Tierschutzgesetz:“Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“
    § 11 Abs. 1 Nr. 8f TierSchG sieht eine Erlaubnispflicht für Personen vor, die gewerbsmäßig für Dritte Hunde ausbilden oder die Ausbildung durch den Tierhalter anleiten.“

    Fühlt sich ein Hund wohl, wenn ich ihn zwei Wochen nicht beachte, nicht mit ihm Blickkontakt halten darf in einer stressigen und unbekannten Situation, in der er sich doch vertrauensvoll und verantwortungsbewußt auf mich verlassen möchte…

    Wer beurteilt diese ja auch bereits als tierschutzrelevant bezeichnete Vorgehensweise? Wer benötigt nach § 11 die Zulassung und wer hat sie bereits erhalten? Welche Maßstäbe werden gesetzt? Wo fängt Tierschutz an und wo hört er auf?
    Hundeführerschein, Zentralregister, Zulassung nach § 11, Rudelstellung mit verheerendem Ausmaß für Hund und Menschen, bereits zertifizierte, sprich zugelassene Hundetrainer die nach RS arbeiten… das alles zum Wohl unserer Hunde!?

    Ein gewaltiges und umfangreiches aber sehr diskutables Thema!

    • Diese Antwort wurde geändert Vor 9 Jahre, 3 Monaten von Flix.
    #3325
    Carla
    Gast

    Der Mensch macht es sich einfach: man schiebt die Schuld ohne viele Fragen auf den Hund. Man hat es ihm beigebracht, der Hund weigert sich halt. Auf die Idee, dass der Mensch als Lehrer versagt hat, kommt man besser nicht. Tut dem Ego nicht so gut.

    Die kalte Schulter zeigen – ist ja nun auch unter uns Menschen eine uralte Strafmethode. Wenn der so Bestrafte nicht weiss, warum er bestraft wird – nun dann kann man ihm halt auch nicht helfen. Der Bestrafte soll aber dennoch zu der Erkenntnis kommen, dass und wie er sich anders verhalten sollte.

    Ginge doch auch am neuen Arbeitsplatz: einem Fehler folgt 2 Wochen ignorieren und Gehaltssperre. So wird der neue Mitarbeiter schon merken, dass was nicht stimmt. Mittels Telepathie kann er rausfinden, wie es richtig gemacht wird.

    Ginge doch auch mit Kindererziehung.

    Kurzfristiges ignorieren kann eine sehr wirkungsvolle Korrektur sein, aber 2 Wochen? Hat noch niemand davon gelesen, in welchen Zeitintervallen Hunde eine Handlung mit der folgenden Konsequenz verbinden? Nach diesem Rat kann man einen Hund auch so ausbilden: „Sitz“ und 2 Wochen danach loben. Aber scheinbar klebt man zum grossen Teil doch lieber am Strafmodul, statt dem Hund wirklich zu vermitteln WAS er tun soll. Aktiv vermitteln, nicht durch passives ignorieren.

    Der Hund muss raten. Liegt er falsch, wird er ignoriert. Er muss wieder raten. Wie lange macht ein Mensch solchen Firlefanz mit ehe er die Versuche einstellt?
    Wie lange macht ein Mensch solchen Firlefanz mit ehe der Geduldsfaden reisst und er lieber Krach provoziert, als weiterhin ignoriert zu werden? Klar, dann ist auch wieder der Hund schuld.

    #3326
    Wortzauberin
    Gast

    Bisschen Nicht-Beachtung schadet manchmal nicht und ist effektiver als einen Hund zuzutexten oder ständig zu „heiteiteien“ oder. Da reicht aber der Moment und ne kurze Überdenkung der auslösenden Situation menschlicherseits, um langfristigere Schritte einzuleiten. Zwei Wochen find ich nu … örks.

    Ich weiß, dass es bisweilen in Ausbildungen anders zugeht als im Alltags-Miteinander zwischen Mensch und Hund, muss ja, aber – auch wenns aufstößt – darum gehts hier ja nicht wirklich. Ich fand den Kommentar an sich schon nicht verkehrt, zumal nach RS entweder gar kein Kontakt mehr gepflegt wird oder halt der XYZ mit ganzen Sätzen überfordert wird.

    Da kommt mir wieder der bunte Regenbogen in den Sinn.

    Ich schwöre auf das „gute, alte Miteinander“ zwischen Hund und Mensch, gleich, wie es sich je nach Konstellation gestaltet.

    #3374
    Christine Holst
    Gast

    Hallo Astrid,
    das dieser Umgang mit dem Sozialpartner Hund, also ihn so zu ignorieren tierschutzrelevant ist, darüber gibt es für mich keine 2 Meinungen!!! Du sprichst in diesem Kontext die neue Erlaubnispflicht für Hundetrainer an. Also den „netten“ §11 an, der ja aktuell ob seiner willkürlichen Umsetzung durch die Veterinärämter seit dem 1.8.2014 viele Hundetrainer, trotz fundierter Ausbildung und Sachkunde, regelrecht an die Wand stellt. Weiß denn jemand hier, ob Maja Nowak und oder ihre ausgebildeten „sogenannten“ Hundetrainer die Erlaubnis nach §11 Abs.1 Nr.8f TschG erhalten haben??? Und wie sieht es bei Frau Ertel aus? Allein die Vorstellung, dass RS mit behördlicher Genehmigung weiter verbreitet werden darf, löst bei mir nicht nur Übelkeit aus. Zumal es beim Tierschutz doch um das Wohl der Tiere gehen sollte! Steht die Welt denn nur noch Kopf??? Puuuh, muss erst einmal tief Luft holen. Da kämpfen gerade tausende Hundetrainer um ihre Existenz, werden willkürlich zu Prüfungen zitiert und anderseits „schwarze Schafe“ die man aussortieren wollte – und sicherlich auch sollte – , dürfen nun so gar offiziell weiter arbeiten. Jedenfalls eine Garantie für die Hundehalter, dass alle Hundetrainer mit erteilter Erlaubnis tierschutzkonform arbeiten, gibt es leider immer noch nicht. Welch Wahnsinn! Vielleicht sind ja auch hier einige mit im Boot, die diese Willkür Publik machen möchten. Zumindest weiß ich, dass Günther Bloch, Thomas Baumann und Udo Gansloßer einer Arbeitsgruppe, der AG-BU11 angehören, die sich gegen dieses neue Gesetz mit der grotesken Umsetzung zur Wehr setzen. Mag sein, dass es hier den Rahmen sprengt. Aber für mich persönlich gehört die Aufklärung um die absurde Rudelstellungstheorie mit ihren Verbreitern zusammen. Für mich arbeiten sie tierschutzwidrig und menschenverachtend. Sollten sie die Erlaubnis im Sinne des §11 erhalten oder bereits erhalten haben, gehört dies für mich angezeigt und öffentlich gemacht. Danke Astrid, dass du dieses heiße Eisen hier angesprochen hast! LG, Christine

    #3377
    Wortzauberin
    Gast

    Die Frage beantwortet es nicht, aber auch T. Riepe hat sich damit auseinandergesetzt

    http://klartexthund.blogspot.de/2014/10/gleiches-11er-recht-fur-alle.html

    http://klartexthund.blogspot.de/2014/10/nochmal-11-verruckt-machen-von-allen.html

    Nach allen, was ich dazu weiß und von BE so an Ergüssen gelesen habe, kann ich mir kaum vorstellen, dass zumindest sie einen solchen „Test“ auch nur ansatzweise bestehen würde. Vielleicht gibt’s son Schein ja zu kaufen.

    #3378
    Astrid Dechert
    Gast

    Hallo Christine,

    ja genau, heißes Eisen:
    wer auch immer diese Prüfung nach § 11 ablegt, muss noch lange nicht im Sinne des Tierschutzes arbeiten! So gibt der an Sachkunde ausgearbeitete theoretische Prüfungsteil der TÄK/IHK nicht nur veterinär-medizinische Fragen her, bestimmt aber nicht die der v e r e r b t e n Rudelstellung!
    Mir ist bei dem Gedanken auch überhaupt nicht wohl, dass Rudler zertifiziert im Sinne des § 11 sind/werden, weiterhin tierschutzrelevnt mit Mensch und Hund arbeiten… Da ist die Umsetzung dieses § 11 völlig daneben gegangen. Die Überprüfung einzelner Hundeschulen, wobei hier die Frage besteht: „Was macht eine gute Hundeschule aus?“ und welches Mindestmaß an Sachkunde ist notwendig, steckt doch letztenendes nur den äußeren Rahmen einer Hundeschule ab, alles andere ist individuell zu betrachten und die langjährigen, immens wichtigen gesammelten Erfahrungen lassen sich bestimmt nicht an einem § bemessen! Die von vielen Wissenschaftlern als tierschutzrelevant bezeichnete Rudelstellung wird sicherlich nicht in diese Form der Prüfung mit einbezogen, obwohl diese Thematik ja nun Öffentlich bekannt ist, da ja viele Hunde auf Grund eines Doppelbesatzes oder passender Stellung in „bundesübergreifende Rudel“ getauscht wurden. Wenn das im Sinne des § 11 TierSchG ist, dann werde ich den Sinn und Zweck dieser Umsetzung nicht mehr nachvollziehen können, es macht vieles in der Hundeszene sehr unverständlich, die zur Zeit ja sehr am „kochen“ ist und auch hier, wie bereits in meinem Erfahrungsbericht beschrieben, eine Schere auseinanderklafft:
    „Auf materieller Basis konditionierte Hunde haben wir immer mehr, gut erzogene aber immer weniger.“ (Thomas Baumann in Partner Hund, Nov. 2014). Danke Thomas Baumann, dieser Satz ist mein Leitfaden durch diese sehr anstrengende Zeit geworden. Die Rudestellungstheorie flutscht dabei hoffentlich nicht durch diese „Aussiebaktion“ durch!? Alles eine große Phrase, obwohl der Bedarf nach einem Berufsstand für den Hundetrainer zwingend erforderlich ist.

    #3379
    Christine Holst
    Gast

    Mag sein, dass BE diesen Test nie bestehen würde. Wohl eher nicht. Nur stellt sich die Frage, ob sie überhaupt einen Antrag gestellt hat und gar versucht, sich durch zu mogeln. Bei Maja Nowak und all ihren Trainern – sie sind jetzt ja der VDU (Verbund der unabhängigen Wegbereiter für Mensch-Hund-Kommunikation) ist zum Thema Erlaubnispflicht nirgends etwas zu finden. Den Blog von Riepe zum Testverfahren finde ich nicht so ganz der Realität entsprechend. Zumindest hat da die AG-BU11 und die Gruppe „wir wehren uns“ auf FB ganz andere Erfahrungen gesammelt. Insbesondere mit Blick auf Methodenvielfalt. Diese ist nämlich unerwünscht. Mehr Details dazu beispielsweise auf http://www.agbu11.de unter Erläuterungen zum offenen Brief. Aber Wortzauberin, wie du schon schreibst, es beantwortet die Frage nicht.

    #3383
    Sarah
    Gast

    Vereinstrainer sind von der Erlaubnispflicht ausgenommen.
    So wird Frau Ertel wohl keinen 11er brauchen, um weiterhin ihre Ansichten verbreiten und Menschen Tipps zum Umgang mit Hunden geben zu können.
    Sie ist 1. Vorsitzende ihres eigenen Vereins – per Satzung hat sie sich diesen Posten direkt auf Lebenszeit gesichert. Zitat: “ 10.3 Der 1. Vorsitzende wird auf Lebenszeit bestellt. “

    Das neue TS-Gesetz wird ihr Tun also kaum beeinflussen, fürchte ich.

    #3384
    Wortzauberin
    Gast

    Muss mal blöd fragen – was ist ein Hundetrainer, der den Schein brauch, was ein Vereinstrainer?

    Irgendwo hab ich gelesen, dass BE den Schein „beantragt hat“ oder beabsichtigt ihn in naher Zukunft zu bekommen. Weiß noch jemand, wo das stand?

    #3385
    Gaby
    Gast

    Nein, aber ich weiß, dass wir uns beim Vet-Amt erkundigt haben und dort hieß es, die Prüfung sei beantragt. Und sol lange der Antrag gestellt ist, aber keine Prüfung stattfindet (warum auch immer), kann sie weitermachen wie bisher.

    Außerdem greift ja wohl auch der „Vereinstrainerschutz“, wenn alle Stricke wegen mangelnder Sachkenntnis reißen.

    #3386
    Heike
    Gast

    Vereinstrainer dürfen nur Vereinsmitglieder trainieren!!
    Frau Ertel wird also nicht als Vereinstrainerin gelten können, denn dann müssten ja alle Workshopteilnehmer Vereinsmitglieder sein.

    #3387
    Christine Holst
    Gast

    Mit Hundetrainern ist gemeint:
    Personen, die gewerbsmäßig für Dritte Hunde ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten, benötigen seit dem 1. August 2014 eine Erlaubnis (§ 11 Ab- satz 1 Nr. 8f Tierschutzgesetz). Die Erlaubnis ist Pflicht, Bestandsschutz für bereits tätige Hundeausbilder und -trainer ist im Tierschutz- gesetz nicht vorgesehen.
    Leider sind Vereine, da sie ja nicht gewerbsmäßig arbeiten außen vor. Allerdings müssen Referenten (Seminare, Workshops etc.), die die Teilnehmer anleiten…. die Erlaubnis ebenfalls haben.
    Gaby, bei welchem VetAmt habt ihr denn angefragt? Mich wundert ein wenig, dass sie über Dritte Auskunft geben!!?

    #3388
    Gaby
    Gast

    @Christine: Das war Bamberg. Allerdings haben die gesagt, dass sie nur einschreiten können (bei Veranstaltungen), wenn tierschutzähnliche Belange vorliegen. Wenn die Anträge auf § 11 gestellt sind, dürfen diejenigen so lange weitermachen, bis die Prüfung abgenommen ist. Und dass sich das Amt damit offensichtlich Zeit lässt, ist sicherlich im Sinne von BE…

    Allerdings habe ich auch gehört, dass bei einem WS in BW eine Amtstierärztin aufgetaucht ist und den Sachkundenachweis überprüfen wollte. Da musste man dann wohl einen „Sachkundigen“ einfliegen lassen, was aber offensichtlich auch kein Problem war.

    #3389
    Christine Holst
    Gast

    Ich habe eben noch einmal auf BE’s HP geschaut; hier steht:
    „Folgendes zur Erreichung der Vereinsziele wurde bisher in die Wege geleitet:
    Antrag auf Gemeinnützigkeit des Vereins zum 1.1.2015.“
    Heißt, aktuell ist der Verein noch gar nicht gemeinnützig!!!

    Und dann noch mal zur Angabe Status Erlaubnispflicht:
    Es greift das Telemediengesetz § 5 und die zuständige Aufsichtsbehörde (Veterinäramt) muss angeben werden. (gewerbliche Homepage, wie auch Facebook, sowie alle eigenen Internetauftritte des Gewerbes, gewerbliche Einträge inkl. diverse Onlinedatenbanken)
    Eine Webseite, welche diese Information nicht enthält ist abmahnbar.

    Weder bei BE noch MN noch all den anderen Trainern ist hierzu etwas zu finden.

    Es gibt Anwälte, die sich auf sowas stürzen. Wollen wir missgünstig sein?

    #3390
    Gaby
    Gast

    „Es gibt Anwälte, die sich auf sowas stürzen. Wollen wir missgünstig sein?“

    Nein Christine, missgünstig sind wir nicht. Jedoch würden wir einen Anwalt nicht aufhalten, der sich dieser Sache annimmt. Wir wollen über Missstände aufklären. Und da ist die Frage nach einem fehlenden SN sicher angebracht… wobei sich das unter Deutschlands Normal-Hundehaltern noch nicht groß rumgesprochen hat. Und ich denke, die überwiegende Mehrzahl sieht einen Hundetrainer nicht mal aus der Ferne.

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